Was ist ein „notarielles Testament“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was ist ein „notarielles Testament“?

Ein Testament, das vor einem Notar errichtet wurde. Gegenbegriff ist das private Testament, das man selbst, also ohne Mitwirkung des Notars handschriftlich errichtet. Notarielles und privates Testament sind in ihren Rechtswirkungen gleichwertig. Während das notarielle Testament viel Geld kostet, ist das private Testament kostenlos. Man sollte es aber durch einen Fachanwalt für Erbrecht überprüfen lassen. Das kostet dann nur den minimalen Teil der Kosten bei einem Notar. Das notarielle Testament kann allerdings, wenn die Erben namentlich benannt und hundertprozentig sicher sind beim ‚Grundbuchamt einen Erbschein ersetzen. Leider ist dies bei Berliner Testamenten mit Pflichtteilstrafklausel nicht der Fall. 

 

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