Erbschein

Welche Bedeutung hat der Erbschein?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Es wird vermutet, dass demjenigen welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als in dem Erbschein angegebene Anordnungen beschränkt ist. Die Vermutung schützt auch Dritte.

§ 2365 BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
   Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei.

 

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