Wenn auf Berliner Testament eine Unterschrift fehlt, gilt es dann?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Wenn auf Berliner Testament eine Unterschrift fehlt, gilt es dann?

Wenn auf Berliner Testament eine Unterschrift fehlt, gilt es dann? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Wenn auf Berliner Testament eine Unterschrift fehlt, gilt es dann?

Bei einem Berliner Testament setzten sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden ein. Es kommt immer einmal wieder vor, dass einer der Eheleute das Testament schreibt und der andere nicht dazu kommt, es ebenfalls zu unterschreiben. Die Frage ist dann, ob das Testament wenigstens als Einzeltestament desjenigen gilt, der es geschrieben und unterschrieben hat, oder ob auch nach ihm die gesetzliche Erbfolge eintritt (beides ist möglich). Das der Ehegatte, der nicht unterschrieben hat, kein wirksames Testament errichtet hat, ist ohnehin klar.

Das BayObLG hat in einem solchen Fall entschieden:

Entscheidend ist, ob der durch Auslegung zu ermittelnde Wille des Erblassers dahin geht, dass seine Verfügungen, die er als gemeinschaftliches Ehegattentestament entworfen hatte, unabhängig vom Beitritt des anderen Ehepartners gelten sollen.

Zwar sei die die Auslegung (Umdeutung) als Einzeltestament nicht von vornherein ausgeschlossen; im Allgemeinen spreche aber schon die Lebenserfahrung gegen die isolierte Geltung als Einzeltestament. Bei einem Berliner Testament (Schlusserbfolge nach gegenseitiger Erbeinsetzung), stehe der Aufrechterhaltung als Einzeltestament zudem entgegen, dass eine testamentarische „Schlusserbenregelung” überhaupt nur durch gemeinschaftliche Verfügung von Ehegatten getroffen werden könne.

BayObLG, Beschluss vom 29. 6. 2000 – 1Z BR 40/00

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren