Auslegung erklärt von Gerhard Ruby

Auslegung im Erbrecht? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie erfolgt die Auslegung im Erbrecht?

Auslegung ist die Feststellung des Inhalts und der Tragweite von Verfügungen von Todes wegen, also von Bestimmungen in Testamenten und Erbverträgen.

1. Schritt:

Zunächst versucht die einfache Auslegung (= erläuternde = unmittelbare Auslegung) den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln (Was hat er gewollt?).

Der Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers, wird durch den Wortlaut des Testaments keine Grenze gesetzt. Oft werden Fachbegriffe von Erblassern fehlerhaft, ja sinnwidrig, verwendet. Oft verbindet der Erblasser mit dem verwendeten Begriff einen anderen Sinn als er dem allgemeineinen Sprachgebrauch oder gar der Fachterminologie entspricht. 

2. Schritt:

Ist der wirkliche Erblasserwille nicht feststellbar, z.B. wegen Lückenhaftigkeit, dann kommt die ergänzende Auslegung zum Zuge, die feststellen will, was der Erblasser verfügt hätte, wenn er die Lücke in seinem Testament bedacht hätte (= vermutlicher = hypothetischer Erblasserwille).

3.Schritt:

Hilft auch die ergänzende Auslegung nicht weiter, dann kommen die gesetzlichen Auslegungs- und Ergänzungsregeln zum Zuge, die das BGB bereitstellt (z.B. §§ 2069 bis 2070 BGB).

4. Schritt:

Kommen danach mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht, ist diejenige zu wählen, bei der die Verfügung Bestand hat, also die Auslegung, die dazu führt, dass die Verfügung wirksam ist, geht der Auslegung vor, bei der die Verfügung unwirksam wäre (Grundsatz der wohlwollenden Auslegung, § 2084 BGB).

§ 2084 BGB  Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
   Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.

5. Schritt:

Eine Auslegung ist nur wirksam, wenn das Auslegungsergebnis im Testament zumindest schriftlich angedeutet ist, da sonst das Schriftformerfordernis leer liefe (sog. Andeutungstheorie).

6.Schritt:

Eventuell kommt eine Umdeutung in Betracht.
Beachte: Die Auslegung geht der Umdeutung nach § 140 BGB vor.

§ 140 BGB Umdeutung
   Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.

7. Schritt:

Kann das Testament wegen eines Irrtums bei der Testamentserrichtung angefochten werden. Beachte: Die Auslegung geht der Anfechtung nach §§ 2078 ff. BGB vor.

§ 2078 BGB Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung
   (1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde.
   (2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist.
   (3) Die Vorschrift des § 122 findet keine Anwendung.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren