Wie erkläre ich die Annahme des Testamentsvollstrecker-Amtes?

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Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstrecker

Annahme des Testamentsvollstrecker-Amtes. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie erkläre ich die Annahme des Testamentsvollstrecker-Amtes?

Durch einfache Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, und zwar mündlich ober per Brief. Das reicht. Damit haben Sie aber noch kein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt. Dieses muss separat beim Nachlassgericht beantragt werden. 

 

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