Wie kann ein Nachlass gesichert werden? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie kann ein Nachlass gesichert werden?
Bis zur Annahme der Erbschaft durch die Erben, kann die Sicherung des Nachlasses notwendig sein. Stehen die Erben fest und haben sie die Erbschaft angenommen, werden sie sich um die Sicherung des Nachlasses kümmern. Bis zur Annahme der Erbschaft hat hingegen das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen. Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Eine Nachlasssicherung wird dann vorgenommen, wenn ein Bedürfnis besteht oder wenn der Erbe unbekannt ist bzw. ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Die Mittel der Nachlasssicherung sind vielfältig. Das Gesetz zählt beispielhaft auf: Anlegung von Siegeln, Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses. Für diejenigen, die Erbe werden aber noch unbekannt sind, kann ein Nachlasspfleger bestellt werden, der dann die Rechte der noch unbekannten Erben wahrnimmt und den Nachlass für den oder die Erben sichert, vgl. § 1960 BGB.