Widerruf, wenn Vollmachtserteilung Dritten mitgeteilt wurde

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Wie lange bleibt Vertretungsmacht bestehen, wenn Vorsorgevollmachtserteilung Dritten mitgeteilt wurde? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wie lange bleibt Vertretungsmacht bestehen, wenn Vorsorgevollmachtserteilung Dritten mitgeteilt wurde?

Bis die Kundgebung der Vollmachtserteilung durch Mitteilung an den Dritten (z.B. die Bank) in gleicher Form, also der Form der Kundgebung, widerrufen wird.

§ 171 BGB Wirkungsdauer bei Kundgebung
(1) Hat jemand durch besondere Mitteilung an einen Dritten oder durch öffentliche Bekanntmachung kundgegeben, dass er einen anderen bevollmächtigt habe, so ist dieser auf Grund der Kundgebung im ersteren Falle dem Dritten gegenüber, im letzteren Falle jedem Dritten gegenüber zur Vertretung befugt.
(2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Kundgebung in derselben Weise, wie sie erfolgt ist, widerrufen wird

 

 

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