Wie macht man ein gemeinschaftliches Testament richtig? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie macht man ein gemeinschaftliches Testament richtig?
Ein gemeinschaftliches Testament, bei dem einer schreibt und der andere nur unterschreibt, können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten. Verlobte oder Lebensgefährten können ein solches Testament also nicht errichten.
Es kann handschriftlich errichtet werden. Es muss alles von Hand geschrieben werden (Handschriftlichkeit von A bis Z).
Die einfachste Form ist folgende:
Testament
Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein.
Villingen-Schwenningen , den 10.10.2001
Anton Villinger
Berta Villinger