Wo muss ein Testament aufbewahrt werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wo muss ein Testament aufbewahrt werden?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Ort, wo ein Testament zwingend aufzubewahren ist. Ein Testament kann also überall aufbewahrt werden. Wichtig ist nur, dass sichergestellt wird, dass es nach dem Tod aufgefunden wird.
Die private „Hinterlegung“
Private Testamente werden oft zwei Mal geschrieben. Eines bewahrt man zu Hause, das andere bei einer Vertrauensperson auf oder bei der Person, die am meisten erben soll. Sie wird das Testament sicherlich beim Nachlassgericht abliefern.
Ablieferung des Testaments ist Pflicht
Wer ein Testament auffindet ist ohnehin verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzuliefern. Wer das nicht tut, macht sich einer Urkundenunterdrückung strafbar.
Die richtige Hinterlegung beim Amtsgericht
Testamente können auch in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht als Verwahrungsgericht gegeben = hinterlegt werden. Hierfür fällt eine einmalige Hinterlegungsgebühr von 75 Euro an. Hinzu kommen 18 Euro pro Person für die Meldung an das Zentrale Testamentsregister in Berlin.