Die besten Zitate und Aphorismen im Erbrecht (Buchstabe K)

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Die besten Zitate und Aphorismen im Erbrecht (Buchstabe K)

Zitate und Aphorismen im Erbrecht (Buchstabe K). Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Zitate und Aphorismen im Erbrecht (Buchstabe K)

Kinderdank

Merk es dir, ergrauter Vater,
sag es auch dem Mütterlein,
soll der späte Lebensabend
frei von Nahrungssorgen sein,
gib du die erworbenen Güter
nicht zu früh den Kindern ab,
sonst wirst du zu ihren Sklaven
und sie wünschen dich ins Grab.
Wer besitzt, den wird man achten.
Kinderdank ist Seltenheit.
Brot zu betteln, heißt verschmachten,
Brot zu geben, Seligkeit.
(Volksmund)

Kinder

„Da die Eltern das Glück der Kinder, so viel an ihnen ist, befördern sollen, müssen sie, wenn sie sterben, ihr Vermögen den Kindern hinterlassen.“
(Chr. Wolff, Institutiones Iuris Naturae et Gentium 1750)

Klug(heit)

Ein kluger Mensch macht nicht alle seine Fehler alleine, sondern er gibt auch anderen eine Chance
(Nossrat Peseschkian)

Es kann uns niemand daran hindern, über Nacht klüger zu werden (Nossrat Peseschkian)

Kohl Helmut

Denken Sie bitte auch im Erbrecht an das Helmut Kohlsche Theorem: Wichtig ist, was hinten rauskommt!

Kompromiss

„Ein Kompromiss, das ist die Kunst einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er habe das größte Stück bekommen“
(Ludwig Erhard, Bundeskanzler 1963 bis 1966)

Ein Kompromiss, bei dem jeder meint, er sei zu kurz gekommen, ist ein guter Kompromiss.

Bei einem guten Kompromiss müssen beide Seiten bluten.

Kratzen

„Sie haben alle an der Tür des Erblassers gekratzt“
(= im Schwarzwald für: einen alten Menschen vor seinem Ableben um Geschenke angehen)

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren