Die besten Zitate und Sprüche im Erbrecht (Buchstabe M)

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Lachendes Erbrecht
Lachendes Erbrecht

Die besten Zitate und Sprüche im Erbrecht (Buchstabe M). Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Marx

Es gehört zu den vielfältigen Widersprüchen in Lehre und Leben von Karl Marx, dass er einerseits alle Hebel in Bewegung setzte, um die Erbrechte seiner Frau möglichst bei Lebzeiten der reichen Verwandten für sich zu nutzen, gleichzeitig aber den Bannstrahl gegen das Erbrecht schleuderte, indem er dessen Abschaffung forderte (Hattenhauer)

Mutter

Mater semper certa, pater (semper) incertus est (Römischer Rechtsgrundsatz: Die Mutter ist immer sicher, der Vater ist immer unsicher; immerhin stammt jedes zehnte bis achte eheliche Kind nicht von dem Ehemann ab, von dem es abstammen sollte)

Es erscheint bei Gericht ein Mann in Frauenkleidern. Der Richter ist empört: „Wir sind bei Gericht ja vieles gewohnt, aber Ihr Aufzug geht nun doch zu weit !“. Der Mann in Frauenkleidern zeigt sich überrascht: „Aber Sie haben doch selbst darum gebeten: Hier auf der Ladung steht: Hiermit wird Ihr persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin in Sachen Ihrer verstorbenen Frau Mutter angeordnet.“

Miterbe

Wenn du Deine Sippschaft wirklich kennenlernen willst, musst Du mit ihr zusammen erben ! (Volksmund)

Merk es Dir, ergrauter Vater,
Sag es auch dem Mütterlein,
Soll der späte Lebensabend
Ohne Nahrungssorgen sein,
Gib Du die erworbenen Güter
Nicht zu früh den Kindern ab,
Sonst wirst Du zu ihren Sklaven
Und sie wünschen Dich ins Grab;
Wer besitzt, den wird man achten,
Kinderdank ist Seltenheit,
Brot zu betteln ist verschmachten,
Brot zu geben, Seligkeit.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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