Keine Erstattung für Bank bei Bestattungszahlung ohne Erbenauftrag

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Keine Erstattung für Bank bei Bestattungszahlung ohne Erbenauftrag

Banken: Kontoguthaben für Bestattungskosten ohne Erbenauftrag. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Banken: Kontoguthaben für Bestattungskosten ohne Erbenauftrag

Wie das Landgericht Bonn in einem Urteil vom 12. August 2009 (Az.: 5 S 43/09) feststellte, hat ein Kreditinstitut  keinen Erstattungsanspruch gegen die Erben, wenn es die Bestattungskosten des Erblassers durch Zahlung aus dem Guthaben des Erblassers ersetzt, ohne dass die Verwaltungsbehörde eine Kostenfestsetzung durch Verwaltungsakt vorgenommen, sondern lediglich um Begleichung der Kosten gebeten hat.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren