Schenkungsteuer bei mittelbare Vermögensübertragung auf Stiftung

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Schenkungsteuer bei mittelbare Vermögensübertragung auf Stiftung

Zur Schenkungsteuer bei (mittelbarer) Vermögensübertragung auf Stiftung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Zur Schenkungsteuer bei (mittelbarer) Vermögensübertragung auf Stiftung

Übernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung (U.E. wohl aber die GmbH als Übernehmerin  des neuen Geschäftsanteils).

Für Experten:

BFH v. 09.07.2009 – Az.: II R 47/07 –
ZEV 2010, 103

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren